Zwangsversteigerung
Wer die Frage der Finanzierung zu lange offen
läßt, sieht sich später mit vermotzten Gläubigern konfrontiert. Man
kommt nicht umhin, auf den Punkt hinzuweisen, den manch frisch gebackener
Hausbesitzer in einer Euphorie übersieht: Solange das Domizil nicht
abbezahlt ist, gehört es ihm gar nicht, sondern seinen Gläubigern.
Nüchtern betrachtet, wohnt der Bauherr noch weiter zur Miete, bis
er seine Schulden beglichen hat. Sollten diese Zahlungen einmal ausbleiben,
dann entpuppt sich das Hausbesitzer-Dasein als flüchtiger Augenblick.
Sinkt die finanzielle Potenz des Bauherrn in rascher Talfahrt auf
Null, muß er die Suppe auslöffeln, die er sich da eingebrockt hat.
Die "Vermieter" (=Banken) suchen sich für das Objekt einen anderen
"Mieter" (=Käufer). Wenn der große Bruch zwischen der bis dato so
freundlichen Hausbank kommt, wenn der Kreidestrich zwischen Bauherr
und seinem Haus gezogen ist, ja dann kommt es zur Zwangsversteigerung.
Zwangsversteigerungen sind keine besonders lustigen Sachen. Jedenfalls
hat noch kein Bauherr Tränen gelacht, als sein Häuschen unter den
Hammer kam. Eine Zwangsversteigerung ist zweifellos die größte Tragödie
im Leben eines Bauherrn. Respektierliche, bisher immer freundlich
gesonnene Finanzberater verwandeln sich plötzlich in abscheulich kaltherzige
Fremde. Keine Bange, die Bank kommt schon zu ihrem verliehenen Geld.
Die Schwierigkeit für den gescheiterten Bauherrn besteht nun darin,
annähernd den Betrag rauszuschlagen, den er in sein Ex-Heim gesteckt
hat. Denn nicht genug damit, daß er sein Haus nach der Zwangsversteigerung
räumen muß, er bleibt nicht selten auf einem imposanten Schuldenberg
sitzen. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen Schuldbetrag
und den durch Zwangsversteigerung erzielten Erlös. Diese Differenz
ist oft hoch genug, um dem Ex-Bauherrn mehr als nur den Rest des Tages
zu verderben. Und so ist aus dem Traum ein Alptraum geworden.
"Geteiltes Leid ist halbes Leid", dieser Spruch entpuppt sich als
leere Floskel, falls Freunde oder Verwandte des gescheiterten Bauherrn
ihm mit einer Bürgschaft zum Baugeld verhalfen. Diese meistens leichtfertig
gegebene Unterschrift mausert sich oft zum Bumerang, der mit unerwarteter
Härte zurückkommt. Entgeistert sieht sich mancher Bürge plötzlich
mit einer Schuldenlatte konfrontiert, die er nun für den Ex-Bauherrn
begleichen soll. Um an ihr Geld zu kommen, scheuen die Gläubiger auch
vor Zwangsversteigerungen bei den Bürgen nicht zurück.
Und so wird aus dem Eigenheimbesitzer wieder das, was er bereits war:
ein Mieter. Nur mit dem kleinen Unterschied, daß er womöglich den
Rest seines Lebens ein Haus abbezahlt, das er nie besitzen wird.
Aber wie heißt es so schön: "Des einen Leid, des anderen Freud". Zwangsversteigerungen
sind für viele eine Möglichkeit, durch ein Schnäppchen Besitzer eines
ansonsten unerschwinglichen Eigenheimes zu werden. Der potentielle
Käufer stellt jedoch mit Schrecken fest, daß er nicht der einzige
Interessent ist. Bei den professionellen Zwangsersteigerern handelt
es sich vornehmlich um Makler oder Spekulanten. Durch den Weiterverkauf
des ersteigerten Häuschen erhoffen sie sich eine saftige Gewinnspanne.
Ab einem gewissen Limit verlieren diese Leute deshalb rasch das Interesse
an dem Objekt.
Eine Zwangsversteigerung kann oft, aber unverhofft, zur finanziellen
Fußangel für den ahnungslosen Interessenten werden. Stammt das betreffende
Haus aus der Konkursmasse einer Firma? Und ist es womöglich der letzte
Besitz, den die Bankrotteure unter den Hammer bringen? Dann verwandelt
sich die Freude des Bauherren leicht in bitterste Zerknirschung. Denn
wer kennt schon den Paragraphen 419 des BGB "Übernimmt jemand durch
Vertrag das Vermögen eines anderen, so können dessen Gläubiger, unbeschadet
der Fortdauer der Haftung des bisherigen Schuldners, von dem Abschluß
des Vertrags an ihre zu dieser Zeit bestehenden Ansprüche auch gegen
den Übernehmer geltend machen. - Die Haftung des Übernehmers kann
nicht durch Vereinbarung zwischen ihm und dem bisherigen Schuldner
ausgeschlossen oder beschränkt werden." Im Klartext heißt das,
der Ersteigerer erhält nicht nur ein Haus, sondern gleichsam als Bonus
noch den restlichen Schuldenberg der ruinösen Firma. Dem frischgebackenen
Hausbesitzer kann man in so einem Fall nicht nur zu einem neuen Haus
gratulieren, sondern gleichzeitig zu einem gigantischen Schuldenberg
kondolieren. Auf diese Weise wird aus manchem Zwangsersteigerer im
Handumdrehen ein Zwangsversteigerer.